Ärztenotdienst |Barrierefreiheit |Jobbörse |Kontakt und Bürgerservicezeiten |Cookies |Immobiliensuche Göstling |Impressum |Sitemap
Sie befinden sich hier: Startseite > GEMEINDE & SERVICE > Bürgerservice > Abgaben & Gebühren
Religionsgemeinschaften, die den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft erlangen, wird der Erwerb der Rechtspersönlichkeit durch einen Feststellungsbescheid bestätigt. Dieser muss den Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung enthalten.
Ausführliche Informationen zu den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich und staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gesetzliche Neuerungen
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen
Wohnen