Parkerlaubnis

Wenn Sie an Ihrem alten Wohnort eine genehmigte Parkerlaubnis haben, denken Sie rechtzeitig daran, diese zurückzulegen.

In manchen Städten in Österreich benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Parkerlaubnis. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld eines Umzugs über die entsprechenden Voraussetzungen an Ihrem zukünftigen Wohnort.

Hinweis

Für manche Orte besteht die Möglichkeit, diese Parkerlaubnis auch mittels Online-Formular zu beantragen.

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Die Bauberatung von NÖ GESTALTE(N)

Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


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