Ärztenotdienst |Barrierefreiheit |Jobbörse |Kontakt und Bürgerservicezeiten |Cookies |Immobiliensuche Göstling |Impressum |Sitemap
Sie befinden sich hier: Startseite > GEMEINDE & SERVICE > Bürgerservice > Abgaben & Gebühren
Auch die Landesregierungen der Bundesländer vergeben Ehrenzeichen und Auszeichnungen. Die jeweiligen Ehrenzeichen werden an Personen verliehen, die besondere Leistungen für das jeweilige Bundesland erbracht bzw. dessen Ansehen und Entwicklung besonders gefördert haben.
Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Landes sollten fünf Jahre (Interkalarfrist) liegen.
Die Interkalarfrist gilt nicht zwischen Verleihungen des Bundes und des Landes.
Die jeweilige Landesregierung
Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Landesregierung.
Die Verleihung erfolgt durch die jeweilige Landesregierung.
Die Vergabe von Ehrenzeichen und Auszeichnungen der Bundesländer ist in verschiedenen Landesgesetzen geregelt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gesetzliche Neuerungen
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen
Wohnen