Oberösterreich

Allgemeine Informationen

Das Land Oberösterreich verleiht folgende Ehrenzeichen:

  • Großes Goldenes Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich
  • Großes Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich
  • Goldenes Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich
  • Silbernes Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich
  • Goldenes Verdienstzeichen des Landes Oberösterreich
  • Silbernes Verdienstzeichen des Landes Oberösterreich
  • Verdienstmedaille des Landes Oberösterreich
  • Oberösterreichische Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz
  • Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille in Gold (50-jährige Tätigkeit)
  • Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille in Silber (40-jährige Tätigkeit)
  • Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille in Bronze (25-jährige Tätigkeit)
  • Oberösterreichische Lebensrettungsmedaille in Silber (für wiederholte Lebensrettung)
  • Oberösterreichische Lebensrettungsmedaille in Bronze (für Lebensrettung unter Einsatz des eigenen Lebens)
  • Oberösterreichisches Feuerwehr-Verdienstkreuz I. Stufe
  • Oberösterreichisches Feuerwehr-Verdienstkreuz II. Stufe
  • Oberösterreichisches Feuerwehr-Verdienstkreuz III. Stufe
  • Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille in Gold (50-jährige Tätigkeit)
  • Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille in Silber (40-jährige Tätigkeit)
  • Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille in Bronze (25-jährige Tätigkeit)

Zuständige Stelle

Das → Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular (zum Download)

Zusätzliche Informationen

Einige dieser Auszeichnungen sind an gewisse Voraussetzungen gebunden (z.B. sportliche Erfolge, Dauer der Tätigkeit).

Zum Formular

Landesauszeichnung – Antrag auf Verleihung

Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Die Bauberatung von NÖ GESTALTE(N)

Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


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Persönliche Bauberatung